Archiv für Juni 2011
Fahrzeuge sind wichtige Gebrauchsgegenstände und oftmals auch Produktionsmittel. Für viele Menschen ist das eigene Auto aber auch gleichzeitig Steckenpferd und Statussymbol. In jedem Fall stellen Kraftfahrzeuge in aller Regel einen enormen Sachwert dar, weshalb bei Erwerb oder Verkauf, als auch bei Unfällen und Schäden Gutachten für die Schadenregulierung oder Klärung der Unfallschuld nicht nur lohnend, sondern meist auch unerlässlich sind.
Bei Unfällen stellt in den offensichtlichen Fällen die Polizei die Schuld eines der Unfallgegner fest. Sollte dies nicht ohne weiteres möglich sein, muss ein Gutachter bestellt werden, der dann mit einem Beweissicherungsgutachten oder Unfallgutachten beginnt. Dieser Prozess kann langwierig und auch teuer sein. Dafür hat das Kfz Gutachten dann auch vor Gericht Bestand und bringt genaue Klärung. Gutachter führen auch in Fällen des betrügerischen Handels mit Autos oder der arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenhandel Gutachten durch. Diese sind dann in der Regel durch den Auftraggeber im Voraus zu bezahlen.
Um solchen Streitfällen aus dem Wege zu gehen, empfiehlt es sich, vor dem Gebrauchtwagenkauf ein Gutachten über das Fahrzeug anfertigen zu lassen. Dies muss nicht durch einen vereidigten Gutachter geschehen. Viele Kfz-Werkstätten, aber beispielsweise auch die großen Automobilclubs und inzwischen sogar die Betreiber von gängigen Kfz-Handelsplätzen, bieten einen Gutachtenservice für zu verkaufende Fahrzeuge an. Im Gegensatz zu einem Gutachten im klassischen Sinne handelt es sich hierbei aber nur um eine normale fachmännische Prüfung des Fahrzeugzustandes, die vor Gericht nicht den Bestand wie ein offizielles Gutachten hat.
Foto © Daniel Bujack – Fotolia.com