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Der einfachste Weg zur Beendigung eines Kfz-Versicherungsvertrages ist die Abmeldung oder der Verkauf des betreffenden Fahrzeugs. Der Vertrag endet in diesem Fall automatisch.
Die ordentliche Kündigung eines Versicherungsvertrages kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres erfolgen. In der Regel enden Kfz-Versicherungen mit Ablauf eines Kalenderjahres, also zum 31. Dezember. Eine Kündigung müsste demnach bis zum 30. November des Jahres erfolgt sein. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang beim Versicherer, daher ist eine Versendung per Einschreiben ratsam. Zur Sicherheit empfiehlt sich stets ein Blick in die Versicherungsunterlagen.
Dem Versicherungsnehmer steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert. Eine solche Änderung ist zum Beispiel eine Beitragserhöhung oder eine neue Staffelung von Regional- und Typklassen. Das Sonderkündigungsrecht besteht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der geänderten Vertragsbedingungen.
Versicherung und Versicherungsnehmer steht das Recht zu, nach einem regulierten Schadensfall die Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Zu beachten ist, dass bei der Kündigung durch den Versicherungsnehmer die zu viel bezahlte Versicherungsprämie nicht erstattet wird.
Durch einen Kfz-Versicherungsvergleich sparen Verbraucher bei der Wahl einer neuen Versicherung viel Geld. Will man Versicherungen online vergleichen, wählt man einfach eines der zahlreichen Vergleichsportale im Internet.
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Fahrzeuge sind wichtige Gebrauchsgegenstände und oftmals auch Produktionsmittel. Für viele Menschen ist das eigene Auto aber auch gleichzeitig Steckenpferd und Statussymbol. In jedem Fall stellen Kraftfahrzeuge in aller Regel einen enormen Sachwert dar, weshalb bei Erwerb oder Verkauf, als auch bei Unfällen und Schäden Gutachten für die Schadenregulierung oder Klärung der Unfallschuld nicht nur lohnend, sondern meist auch unerlässlich sind.
Bei Unfällen stellt in den offensichtlichen Fällen die Polizei die Schuld eines der Unfallgegner fest. Sollte dies nicht ohne weiteres möglich sein, muss ein Gutachter bestellt werden, der dann mit einem Beweissicherungsgutachten oder Unfallgutachten beginnt. Dieser Prozess kann langwierig und auch teuer sein. Dafür hat das Kfz Gutachten dann auch vor Gericht Bestand und bringt genaue Klärung. Gutachter führen auch in Fällen des betrügerischen Handels mit Autos oder der arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenhandel Gutachten durch. Diese sind dann in der Regel durch den Auftraggeber im Voraus zu bezahlen.
Um solchen Streitfällen aus dem Wege zu gehen, empfiehlt es sich, vor dem Gebrauchtwagenkauf ein Gutachten über das Fahrzeug anfertigen zu lassen. Dies muss nicht durch einen vereidigten Gutachter geschehen. Viele Kfz-Werkstätten, aber beispielsweise auch die großen Automobilclubs und inzwischen sogar die Betreiber von gängigen Kfz-Handelsplätzen, bieten einen Gutachtenservice für zu verkaufende Fahrzeuge an. Im Gegensatz zu einem Gutachten im klassischen Sinne handelt es sich hierbei aber nur um eine normale fachmännische Prüfung des Fahrzeugzustandes, die vor Gericht nicht den Bestand wie ein offizielles Gutachten hat.
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