Artikel-Schlagworte: „Sonderkündigungsrechte“
Der einfachste Weg zur Beendigung eines Kfz-Versicherungsvertrages ist die Abmeldung oder der Verkauf des betreffenden Fahrzeugs. Der Vertrag endet in diesem Fall automatisch.
Die ordentliche Kündigung eines Versicherungsvertrages kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres erfolgen. In der Regel enden Kfz-Versicherungen mit Ablauf eines Kalenderjahres, also zum 31. Dezember. Eine Kündigung müsste demnach bis zum 30. November des Jahres erfolgt sein. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang beim Versicherer, daher ist eine Versendung per Einschreiben ratsam. Zur Sicherheit empfiehlt sich stets ein Blick in die Versicherungsunterlagen.
Dem Versicherungsnehmer steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert. Eine solche Änderung ist zum Beispiel eine Beitragserhöhung oder eine neue Staffelung von Regional- und Typklassen. Das Sonderkündigungsrecht besteht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der geänderten Vertragsbedingungen.
Versicherung und Versicherungsnehmer steht das Recht zu, nach einem regulierten Schadensfall die Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Zu beachten ist, dass bei der Kündigung durch den Versicherungsnehmer die zu viel bezahlte Versicherungsprämie nicht erstattet wird.
Durch einen Kfz-Versicherungsvergleich sparen Verbraucher bei der Wahl einer neuen Versicherung viel Geld. Will man Versicherungen online vergleichen, wählt man einfach eines der zahlreichen Vergleichsportale im Internet.
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